1. Partnerschaft
Beachten Sie, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Hörsystemen immer eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen HNO-Facharzt und Hörgeräte-Akustiker erfordert. Beide Berufe beruhen auf einer mehrjährigen qualifizierten und spezialisierten Fachausbildung.
2. Verordnung
Der HNO-Facharzt diagnostiziert die Art und den Grad der Schwerhörigkeit. Er berät über die therapeutischen Möglichkeiten. Wenn Hörsysteme erforderlich sind, stellt der Arzt die Verordnung für die Hörsystem-Versorgung aus. Damit können Sie uns als Hörgeräte-Fachbetrieb aufsuchen.
3. Analyse
In einem ausführlichen Gespräch besprechen wir die Vorgeschichte der Hörminderung und klären, welche Hörsituationen für Sie von besonderer Bedeutung sind. Wir bestimmen die Kenndaten des Gehörs und ermitteln ein Ton- und Sprachaudiogramm.
4. Auswahl der Hörgeräte
Wir treffen für Sie aus dem vielfältigen Marktangebot (zurzeit rund 1700 Geräte) eine Vorauswahl an Hörgeräten, maßgeschneidert für Ihren Bedarf.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit eigenanteilsfreie Hörgeräte zu wählen.
Ihre Krankenkasse übernimmt einen Pauschalbetrag – egal für welche Geräte Sie sich entscheiden.
5. Otoplastik
Wir nehmen Ohrabformungen Ihrer Gehörgänge, um individuelle Ohrpassstücke (Otoplastiken) bzw. Schalen für Im-Ohr-Geräte anzufertigen. Mit der perfekten Passform des Ohrpassstücks steigt die Qualität der Schallübertragung und des Tragekomforts.
6. Vergleichende Anpassung
Bei der vergleichenden Anpassung wird das Übertragungsverhalten der verschiedenen Geräte mit modernsten multimedialen Systemen im Ohr getestet. Gegebenfalls wird am Gerät eine Feineinstellung vorgenommen, um für Sie das Hören subjektiv angenehmer zu gestalten.
7. Gleitende Anpassung
Wir werden bei Ihrer Anpassung sehr viel Zeit und Sorgfalt aufwenden und die Geräte im Laufe der Eingewöhnungszeit stufenweise an Ihre individuelle Hörgewohnheiten anpassen (gleitende Anpassung). Dies ist besonders bei einer längeren Hörentwöhnung wichtig, um Sie nicht mit den neu gewonnenen Höreindrücken zu überfordern.
8. Anleitung & Einweisung
Wir werden Sie eingehend in die Handhabung, Bedienung und Plege, sowie in die Trageweise in den ersten Monaten einweisen.
9. Überprüfung
Lassen Sie nach der Anpassung die Hörverbesserung Ihres Sprachverständnisses mit den Hörsystemen duch Ihren HNO-Arzt überprüfen.
10. Service
Wir bieten Ihnen für die etwa fünf- bis siebenjährige Tragedauer der Geräte eine umfassende Nachbetreuung an.
Sie können jeder Zeit vorbeikommen – zum Reinigen und Pflegen, wenn sich Ihr Gehör verändert hat und wenn Ihr Sprachverstehen mit Ihren Geräten nicht mehr zufriedenstellend ist.
Darüber hinaus können wir Ihnen viele Fragen rund um das Thema Hören beantworten:
Lärmschutz, technisches Zubehör, Informationsmaterial, Tinnitusberatung, …